Update Lebensmittelrecht

Marmelade, Honig & Fruchtsaft: Neue Kennzeichnung ab 14. Juni 2026

Honig, Marmelade und Fruchtsaft: Mit dem EU-Frühstückspaket ändern sich zum 14. Juni 2026 mehrere Verkehrsbezeichnungen und Pflichtangaben. Der Überblick — und was die Übergangsfrist bedeutet.

Von Rezeptrechner Team · Veröffentlicht am

Was ändert sich am 14. Juni 2026?

Die EU hat ihre sogenannten Frühstücksrichtlinien überarbeitet (Änderungsrichtlinie (EU) 2024/1438). Deutschland setzt sie über die Zweite Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und weiterer lebensmittelrechtlicher Verordnungen um — wirksam ab dem 14. Juni 2026. Betroffen sind drei Produktgruppen: Honig, Konfitüre/Marmelade und Fruchtsaft.

Wer betroffene Produkte herstellt — von der Imkerei über den Hofladen bis zur Manufaktur — sollte Etiketten und Verkehrsbezeichnungen prüfen.

Honig

Alle Ursprungsländer mit Anteil auf der Schauseite — das Sammellabel „EU/Nicht-EU" entfällt.

Marmelade

„Marmelade" jetzt für alle Früchte, Zitrus wird „Zitrusmarmelade", höhere Mindestfruchtgehalte.

Fruchtsaft

Neue Kategorie „zuckerreduzierter Fruchtsaft" mit mindestens 30 % weniger Zucker.

Übergangsfrist: Produkte, die vor dem 14. Juni 2026 nach den bisherigen Vorschriften hergestellt und etikettiert wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter verkauft werden. Du musst vorhandene Ware also nicht umetikettieren.

Nährwerte, Zutatenliste und Allergene aus der Rezeptur

Mit der Rezeptrechner-Software kannst du Nährwerttabelle, Zutatenliste, QUID und weitere Pflichtangaben direkt aus dem Rezept (Zutaten und Mengen) ermitteln.

Honig: Herkunftsländer mit Anteil

Die wohl sichtbarste Änderung betrifft Honigmischungen. Bisher genügte ein pauschaler Hinweis wie „Mischung von Honig aus EU-Ländern" oder „… aus EU- und Nicht-EU-Ländern". Das reicht künftig nicht mehr.

  • Alle Ursprungsländer müssen genannt werden — in absteigender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil.
  • Dazu gehört der jeweilige prozentuale Anteil je Herkunftsland.
  • Die Angabe gehört gut sichtbar in das Hauptsichtfeld (Schauseite) der Verpackung.

Für sortenreinen Honig aus einer Quelle — der klassische Fall bei Imkereien und im Hofladen — ändert sich wenig: Hier steht ohnehin nur ein Ursprungsland auf dem Glas. Ziel der Neuregelung ist mehr Transparenz und ein wirksamerer Schutz gegen Honigverfälschung.

Mehr dazu: Alle Verkehrsbezeichnungen (vom Schleuderhonig bis zum Backhonig), die Zusammensetzungs-Grenzwerte, die Herkunftsangabe bei Mischungen und alle LMIV-Pflichtangaben fürs Honigglas stehen ausführlich im Artikel Honig kennzeichnen.

Marmelade darf wieder Marmelade heißen

Bei Konfitüren ändern sich gleich zwei Dinge:

  • Bezeichnung: „Konfitüre" und „Konfitüre extra" dürfen jetzt offiziell und überall auch „Marmelade" bzw. „Marmelade extra" heißen — „Erdbeermarmelade" auf dem Etikett ist also erlaubt. Produkte aus Zitrusfrüchten müssen dafür als „Zitrusmarmelade" ausgezeichnet werden.
  • Mindestfruchtgehalt: Konfitüre steigt von 350 auf 450 g/kg (45 %), Konfitüre extra von 450 auf 500 g/kg (50 %).

Mehr dazu: Alle Verkehrsbezeichnungen, die neuen Mindestfruchtgehalte je Fruchtart, QUID-Berechnung und Pflichtangaben stehen ausführlich im Artikel Marmelade kennzeichnen.

Fruchtsaft: neue Kategorie „zuckerreduziert"

Für Säfte führt die Novelle eine neue, freiwillige Kategorie ein: den „zuckerreduzierten Fruchtsaft". Als zuckerreduziert darf ein Saft bezeichnet werden, wenn ihm der von Natur aus enthaltene Zucker mit zugelassenen Verfahren um mindestens 30 % entzogen wurde.

  • zuckerreduzierter Fruchtsaft
  • zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat
  • konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft

Unverändert gilt: Fruchtsaft darf keinen zugesetzten Zucker enthalten. Die neue Kategorie erlaubt nun aber, einen natürlich zuckerärmeren Saft entsprechend auszuloben — ein Vorteil für Direktvermarkter, die auf einen leichteren Geschmack setzen.

Was du jetzt tun solltest

Prüfe, ob eines deiner Produkte zu Honig, Konfitüre/Marmelade oder Fruchtsaft zählt, und gleiche die Verkehrsbezeichnung sowie die Pflichtangaben mit den neuen Regeln ab. Neue Etiketten gelten für ab dem 14. Juni 2026 hergestellte Ware — bestehende Bestände mit alter Kennzeichnung darfst du abverkaufen.

Weitere Neuerungen im Blick behalten

Unabhängig vom Frühstückspaket stehen 2026 weitere Änderungen an, die Verpackungen betreffen:

  • BPA-Verbot in Lebensmittelkontaktmaterialien (VO (EU) 2024/3190): grundsätzlich seit Anfang 2025 in Kraft, mit Übergangsfristen für bestimmte Anwendungen bis 20. Juli 2026.
  • EU-Verpackungsverordnung (PPWR): gilt ab dem 12. August 2026 — mit Anforderungen an Recyclingfähigkeit und neuen PFAS-Grenzwerten für Lebensmittelverpackungen.

Häufige Fragen

Was ändert sich am 14. Juni 2026?

Mit dem EU-Frühstückspaket (Richtlinie (EU) 2024/1438) gelten neue Regeln für drei Produktgruppen: Honig (Herkunftsländer mit Anteil), Konfitüre/Marmelade (Bezeichnung und höhere Mindestfruchtgehalte) und Fruchtsaft (neue Kategorie „zuckerreduziert").

Muss ich bestehende Ware umetikettieren?

Nein. Produkte, die vor dem 14. Juni 2026 nach den bisherigen Vorschriften hergestellt und etikettiert wurden, dürfen bis zum Abverkauf der Bestände weiter verkauft werden.

Darf ich jetzt „Erdbeermarmelade" schreiben?

Ja, seit dem 14. Juni 2026. „Konfitüre" und „Konfitüre extra" dürfen offiziell auch „Marmelade" bzw. „Marmelade extra" heißen. Details im Artikel Marmelade kennzeichnen.

Was ändert sich bei Honig?

Bei Honigmischungen müssen künftig alle Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge mit ihrem Anteil auf der Schauseite stehen. Das frühere Sammellabel „aus EU-/Nicht-EU-Ländern" genügt nicht mehr. Details im Artikel Honig kennzeichnen.

Was ist „zuckerreduzierter Fruchtsaft"?

Eine neue, freiwillige Kategorie: Ein Saft darf so heißen, wenn ihm der natürlich enthaltene Zucker mit zugelassenen Verfahren um mindestens 30 % entzogen wurde. Zugesetzter Zucker bleibt in Fruchtsaft generell unzulässig.

Etiketten LMIV-konform erstellen

Rezeptur pflegen, Nährwerte berechnen und Pflichtangaben aufs Etikett bringen — mit dem Rezeptrechner.