Honigverordnung + LMIV

Honig kennzeichnen

Was muss aufs Honigglas? Welche Verkehrsbezeichnung ist richtig, wie wird die Herkunft angegeben, und was ändert sich für Honigmischungen ab dem 14. Juni 2026? Kompakte Übersicht zur Kennzeichnung von Honig nach Honigverordnung und LMIV — für Imkerei, Hofladen und Manufaktur.

Von Rezeptrechner Team · Veröffentlicht am

Honig verkaufen — was muss aufs Glas?

Honig ist eines der am strengsten geregelten Lebensmittel überhaupt: ein reines Naturprodukt, dem nichts zugesetzt und (bis auf eine Ausnahme) nichts entzogen werden darf. Die Spielregeln stehen in der deutschen Honigverordnung (HonigV), die die EU-Honigrichtlinie 2001/110/EG umsetzt. Zusammen mit der LMIV (1169/2011) legt sie fest, welche Verkehrsbezeichnung zulässig ist, welche Zusammensetzung der Honig haben muss und was aufs Etikett gehört.

Mit der Änderungsrichtlinie (EU) 2024/1438 — dem sogenannten EU-Frühstückspaket — ändert sich zum 14. Juni 2026 vor allem die Herkunftskennzeichnung von Honigmischungen. Für sortenreinen Honig aus einer Quelle bleibt fast alles beim Alten.

Neu seit 14. Juni 2026: Bei Honigmischungen müssen alle Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge nach Gewichtsanteil — jeweils mit Prozentangabe — im Hauptsichtfeld stehen. Das pauschale Sammellabel „Mischung von Honig aus EU-Ländern" bzw. „aus EU- und Nicht-EU-Ländern" genügt nicht mehr. Vor dem 14.06.2026 nach alter Regel etikettierte Ware darf bis zum Abverkauf weiterverkauft werden. Die Änderung ist Teil des EU-Frühstückspakets — den Überblick über alle Neuerungen (auch Marmelade und Fruchtsaft) gibt der Artikel Neue Kennzeichnungsregeln ab 14. Juni 2026.

Auf einen Satz: Wer Honig vorverpackt verkauft (Imkerei, Hofladen, Wochenmarkt, Online-Shop), braucht die richtige Verkehrsbezeichnung nach Honigverordnung, die Herkunftsangabe und die LMIV-Pflichtangaben aufs Glas — andernfalls droht eine Beanstandung der Lebensmittelüberwachung.

Honig-Etikett erstellen

Mit der Rezeptrechner-Software erstellen Betriebe Etiketten für ihre Produkte. Nährwertberechnung und Zutatenliste erfolgen dabei auf Basis der Rezeptur. Auch wenn beides bei Honig entfällt, eignet sich der Etiketten-Generator gut, um das Etikett mit allen Pflichtangaben im gewünschten Layout zu erstellen.

Verkehrsbezeichnungen im Überblick

„Honig" allein ist als Verkehrsbezeichnung zulässig. Die Honigverordnung kennt darüber hinaus Bezeichnungen nach Herkunft (Blüten- oder Honigtauhonig) und nach Gewinnungsart. Sorten- und Regionalangaben wie „Lindenhonig" oder „Sommertracht" sind freiwillige Zusätze.

Bezeichnung Was dahintersteckt Hinweis
Honig
(Blüten-/Nektarhonig oder Honigtauhonig)
Von Honigbienen aus Blütennektar oder aus Honigtau erzeugt „Honig" genügt; „Blütenhonig" und „Honigtauhonig" sind die beiden Grundtypen
Wabenhonig / Scheibenhonig Honig in verdeckelten Waben, am Stück verkauft Wird nicht geschleudert; auch „Honig mit Wabenteilen" ist möglich
Schleuderhonig Durch Schleudern der entdeckelten Waben gewonnen Die häufigste Gewinnungsart in der Imkerei
Tropfhonig Durch Austropfen der entdeckelten Waben gewonnen
Presshonig Durch Pressen der Waben gewonnen Etwas höherer Gehalt an wasserunlöslichen Stoffen zulässig (bis 0,5 g/100 g)
Gefilterter Honig Durch Filtration gewonnen, dabei werden auch Pollen weitgehend entfernt Einzige Form, bei der Honig etwas entzogen wird — muss zwingend als „gefilterter Honig" gekennzeichnet werden
Backhonig
/ Industriehonig
Zum Kochen, Backen oder als Zutat bestimmt; erfüllt nicht alle Anforderungen an Tafelhonig (z. B. fremder Geschmack, beginnende Gärung, zu hoher HMF) Pflichtzusatz „nur zum Kochen und Backen bestimmt" in unmittelbarer Nähe der Bezeichnung

Was darf in den Honig — und was nicht?

Honig ist per Definition naturbelassen. Es darf nichts zugesetzt werden — kein Wasser, kein Zucker, keine Aromen, keine Zusatz- oder Konservierungsstoffe. Ebenso darf dem Honig nichts entzogen werden; die einzige Ausnahme ist der ausdrücklich so gekennzeichnete „gefilterte Honig". Auch zu starkes Erhitzen, das die honigeigenen Enzyme zerstört, ist unzulässig. Der natürliche Pollengehalt bleibt erhalten — er ist zugleich der wichtigste Nachweis für die botanische und geografische Herkunft.

Zusammensetzung: die wichtigsten Grenzwerte

Damit Honig als Honig (Tafelhonig) verkauft werden darf, muss er die Anforderungen der Anlage zur Honigverordnung erfüllen. Erreicht eine Charge diese Werte nicht, bleibt nur die Vermarktung als Backhonig. Die wichtigsten Kennzahlen im Auszug:

Merkmal Grenzwert Hinweis
Wassergehalt höchstens 20 % Heidehonig (Calluna) und Backhonig bis 23 %, Backhonig aus Heidekraut bis 25 %
Fructose + Glucose Blütenhonig ≥ 60 g/100 g Honigtauhonig und Mischungen damit ≥ 45 g/100 g
Saccharose höchstens 5 g/100 g Für einzelne Sorten höhere Werte (z. B. Robinie, Lavendel)
HMF (Hydroxymethylfurfural) höchstens 40 mg/kg Indikator für Frische und Erhitzung; für Honig aus tropischen Regionen gilt ein höherer Wert
Freie Säure höchstens 50 mval/kg Hinweis auf beginnende Gärung, wenn überschritten
Wasserunlösliche Stoffe höchstens 0,1 g/100 g Presshonig bis 0,5 g/100 g

Auszug aus der Anlage zur Honigverordnung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der HonigV.

Herkunftskennzeichnung: das ändert sich 2026

Das Ursprungsland war bei Honig schon immer eine Pflichtangabe. Neu ist ab dem 14. Juni 2026, wie Mischungen ausgezeichnet werden müssen.

Sortenreiner Honig aus einer Quelle

Stammt der gesamte Honig im Glas aus einem Land — der Normalfall in der Imkerei und im Hofladen —, steht dort einfach das Erzeugerland, z. B. „Herkunft: Deutschland". Für diese Betriebe ändert sich durch die Novelle praktisch nichts.

Honigmischungen — alle Länder mit Anteil

Bei Mischungen aus mehreren Ländern reichte bisher ein pauschaler Hinweis. Das ist vorbei. Künftig gilt:

  • Alle Ursprungsländer werden genannt — in absteigender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil.
  • Zu jedem Land gehört der prozentuale Anteil.
  • Die Angabe gehört gut sichtbar ins Hauptsichtfeld (Schauseite) der Verpackung.

Bisher

„Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern"

Ab 14.06.2026

„Honig — Ursprung: Deutschland 60 %, Spanien 25 %, Ukraine 15 %"

Mögliche Erleichterungen: Die Neuregelung sieht zwei Vereinfachungen vor. Bei Mischungen aus mehr als vier Ländern darf die Prozentangabe auf die vier größten beschränkt werden — aber nur, wenn diese zusammen über 50 % ausmachen. Namentlich genannt werden müssen trotzdem alle Länder; entfallen dürfen lediglich die Prozentwerte der kleineren Anteile. Bei sehr kleinen Packungen dürfen die Ländernamen durch das zweistellige ISO-Länderkürzel ersetzt werden. Im Zweifel die aktuelle Fassung der Honigverordnung prüfen.

Was heißt das auf dem Etikett? Drei Beispiele

Wichtig vorab: Die Erleichterung betrifft nur die Prozentzahlen, nie die Namen. Jedes Land wird immer genannt.

Beispiel 1 · bis zu 4 Länder — alle mit Prozent

Ursprung: Deutschland 60 %, Spanien 25 %, Ukraine 15 %

Keine Erleichterung — jedes der drei Länder bekommt seine Prozentangabe.

Beispiel 2 · 7 Länder, Top 4 = 78 % — Erleichterung greift

Ursprung: Deutschland 35 %, Spanien 20 %, Ukraine 13 %, Mexiko 10 % sowie Argentinien, Ungarn und Chile

Mit Prozent ausgewiesen sind die vier größten Länder — zusammen 78 % der Ware, also klar über 50 %. Argentinien, Ungarn und Chile (zusammen 22 %) stehen mit Namen auf dem Glas, nur ihre Prozentwerte entfallen.

Beispiel 3 · gleichmäßige Mischung, Top 4 = 49 % — keine Erleichterung

Ursprung: Argentinien 13 %, Ukraine 12 %, Mexiko 12 %, Spanien 12 %, … (jedes Land mit Prozent)

Erreichen die vier größten zusammen nur 50 % oder weniger, greift die Erleichterung nicht — dann braucht jedes Land seine eigene Prozentangabe.

Kurz gesagt: Du legst nie „nur 50 %" offen. Mit Prozentzahl ausgewiesen wird die Herkunft von mehr als der Hälfte der Ware (die vier größten Länder) — und alle weiteren Länder stehen, nur ohne Zahl, trotzdem auf dem Etikett.

Hintergrund der Neuregelung ist mehr Transparenz für Verbraucher und ein wirksamerer Schutz gegen Honigverfälschung — etwa das Strecken mit billigen Zuckersirupen.

Pflichtangaben auf dem Honig-Etikett

Neben den Vorgaben der Honigverordnung gelten die allgemeinen LMIV-Pflichtangaben für vorverpackte Lebensmittel. Diese Angaben gehören auf jedes Honigglas:

Verkehrsbezeichnung

„Honig" oder die genaue Gewinnungs-/Herkunftsbezeichnung (z. B. „Schleuderhonig", „Wabenhonig", „Backhonig")

Ursprungsland

Erzeugerland; bei Mischungen seit 14.06.2026 alle Länder mit Anteil im Hauptsichtfeld

Nettofüllmenge

In Gramm (nicht ml) — typische Imkergläser 250 g und 500 g

Mindesthaltbarkeitsdatum

„Mindestens haltbar bis"; bei Honig üblicherweise rund 2 Jahre

Loskennzeichnung (Charge)

Zur Rückverfolgbarkeit — entfällt, wenn das MHD bereits Tag und Monat enthält

Hersteller / Abfüller

Name und Anschrift des Imkers oder verantwortlichen Inverkehrbringers

Kein Zutatenverzeichnis nötig

Honig ist ein Ein-Zutaten-Lebensmittel — ein Zutatenverzeichnis entfällt

Keine Nährwertdeklaration nötig

Honig ist ein Ein-Zutaten-Erzeugnis und nach LMIV Anhang V ausgenommen — eine Nährwerttabelle ist nur freiwillig (siehe FAQ)

Keine Allergenkennzeichnung

Honig steht nicht in Anhang II der LMIV — eine Allergenangabe ist nicht erforderlich

Freiwillig: Säuglingshinweis

„Nicht für Säuglinge unter 12 Monaten geeignet" — vom BfR empfohlen, aber nicht vorgeschrieben

Nährwerttabelle nur freiwillig: Als Erzeugnis aus einer einzigen Zutat ist Honig von der verpflichtenden Nährwertdeklaration ausgenommen (LMIV Anhang V) — unabhängig vom Vertriebsweg.

Honig-Etikett erstellen — so geht's

Die Pflichtangaben in der Praxis umzusetzen — Verkehrsbezeichnung wählen, Herkunft, Füllmenge, MHD und Loskennzeichnung eintragen und das Etikett drucken — geht mit der Rezeptrechner-Software Schritt für Schritt. Wie der Etikett-Generator funktioniert, zeigt der Überblicksartikel zur Software:

Häufige Fragen zur Honig-Kennzeichnung

Was ändert sich bei Honig ab dem 14. Juni 2026?

Bei Honigmischungen müssen künftig alle Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge mit ihrem prozentualen Anteil im Hauptsichtfeld stehen. Das frühere Sammellabel „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern" genügt nicht mehr. Für sortenreinen Honig aus einer Quelle ändert sich nichts.

Muss ich bestehende Ware umetikettieren?

Nein. Honig, der vor dem 14. Juni 2026 nach den bisherigen Vorschriften hergestellt und etikettiert wurde, darf bis zum Abverkauf der Bestände weiterverkauft werden.

Brauche ich für Honig ein Zutatenverzeichnis?

Nein. Honig ist ein Ein-Zutaten-Lebensmittel, dessen Verkehrsbezeichnung mit der einzigen Zutat identisch ist. Nach der LMIV entfällt deshalb das Zutatenverzeichnis. Es darf dem Honig ohnehin nichts zugesetzt werden.

Braucht Honig eine Nährwerttabelle?

Nein. Honig ist ein Erzeugnis aus einer einzigen Zutat und damit nach LMIV Anhang V von der verpflichtenden Nährwertdeklaration ausgenommen — anders als bei mehrzutatigen Produkten und unabhängig davon, ob du direkt vermarktest oder über den Handel verkaufst. Eine freiwillige Nährwertangabe ist erlaubt; sie muss dann der vorgeschriebenen Big-7-Form entsprechen.

Was ist der Unterschied zwischen Honig und Backhonig?

„Backhonig" (auch Industriehonig) ist Honig, der zum Kochen, Backen oder als Zutat bestimmt ist oder die Anforderungen an Tafelhonig nicht erfüllt — etwa wegen fremden Geschmacks, beginnender Gärung oder eines zu hohen HMF-Werts. Er muss als „Backhonig" gekennzeichnet werden, mit dem Zusatz „nur zum Kochen und Backen bestimmt" in unmittelbarer Nähe.

Darf ich Honig „naturbelassen" oder „rein" nennen?

Honig ist von Natur aus rein und naturbelassen — Zusätze sind generell verboten. Auslobungen wie „naturbelassen" beschreiben damit nur eine gesetzlich ohnehin vorgeschriebene Eigenschaft und gelten schnell als irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Aussagekräftiger sind nachprüfbare Angaben zu Sorte, Region oder Gewinnungsart.

Wie lange ist Honig haltbar?

Wegen des hohen Zuckergehalts und des geringen Wassergehalts ist Honig sehr lange haltbar. Üblich ist ein Mindesthaltbarkeitsdatum von rund zwei Jahren ab Abfüllung. Kühl, trocken und dunkel gelagert bleibt die Qualität am besten erhalten.

Brauche ich eine Genehmigung, um Honig zu verkaufen?

Eine besondere Genehmigung ist in Deutschland nicht erforderlich. Der Betrieb muss aber beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- bzw. Veterinäramt registriert sein, und die Gewinnung muss den Anforderungen der EU-Hygieneverordnung (852/2004) entsprechen. Für Imker mit kleiner Erzeugung genügt meist eine einfache Anzeige.