Haltbarkeitsdatum nach LMIV

Verbrauchsdatum

Welche Lebensmittel ein Verbrauchsdatum brauchen, wie die Angabe aufs Etikett kommt und warum nach Ablauf ein Verkaufsverbot gilt — kompakt für Hersteller und Handel.

Von Rezeptrechner Team · Veröffentlicht am

Was ist das Verbrauchsdatum?

Das Verbrauchsdatum gibt an, bis zu welchem Tag ein leicht verderbliches Lebensmittel sicher verzehrt werden kann. Es wird mit den Worten „zu verbrauchen bis …" angegeben (im Verordnungstext „verbrauchen bis") und ist eine Aussage zur Lebensmittelsicherheit — nicht zur Qualität. Nach Ablauf gilt das Produkt als nicht mehr sicher.

Die LMIV regelt das Verbrauchsdatum in Art. 24 und Anhang X. Dort steht der entscheidende Satz: Bei Lebensmitteln, die in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblich sind und daher nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit darstellen können, ersetzt das Verbrauchsdatum das Mindesthaltbarkeitsdatum. Nach Ablauf gilt das Lebensmittel als „nicht sicher" im Sinne von Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.

Abgrenzung: Dieser Artikel vertieft das Verbrauchsdatum. Für normal haltbare Produkte gilt stattdessen das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Einen Überblick über die gesamte Kennzeichnungspflicht gibt der LMIV-Grundlagen-Artikel.

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Verbrauchsdatum oder MHD — welches gilt für mein Produkt?

Die LMIV kennt zwei Datumskennzeichnungen. Welche zum Einsatz kommt, hängt allein davon ab, wie schnell und wie gefährlich ein Lebensmittel verderben kann:

Verbrauchsdatum

„Zu verbrauchen bis …"

Aussage zur Sicherheit. Für leicht verderbliche Lebensmittel, die nach kurzer Zeit ein gesundheitliches Risiko darstellen können. Nach Ablauf darf das Produkt nicht mehr verkauft oder abgegeben werden.

Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)

„Mindestens haltbar bis …"

Aussage zur Qualität. Für normal haltbare Lebensmittel. Nach Ablauf ist das Produkt nicht automatisch verdorben und darf — sofern einwandfrei — weiter verkauft werden. Details im MHD-Artikel.

Entscheidungskriterium: Welches Datum gilt, entscheidet der Hersteller auf Basis einer Risikobeurteilung. Ist ein Lebensmittel mikrobiologisch sehr leicht verderblich und kann nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gesundheitsgefahr darstellen, ist ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben. Alle anderen Produkte tragen ein MHD.

Welche Lebensmittel brauchen ein Verbrauchsdatum? Beispiele aus der Frischetheke

Die typischen Kandidaten für ein Verbrauchsdatum stehen in der gekühlten Frischetheke — frische Feinkostsalate, Aufstriche und marinierte Theken-Spezialitäten. Ungekühlt werden sie schnell mikrobiologisch kritisch und tragen deshalb ein Verbrauchsdatum statt eines MHD. Eine Auswahl, nach Theken-Bereichen sortiert:

Feinkostsalate — das Herzstück der Frischetheke

Mayonnaise-, Ei- und Fischbasis machen die Klassiker leicht verderblich:

  • Kartoffelsalat mit Mayonnaise — Ei als Allergen, häufig Zusatzstoffe wie Konservierungs- und Säuerungsmittel
  • Fleischsalat — Mengenkennzeichnung (QUID) für den Fleischanteil, Nitritpökelsalz
  • Eiersalat und Krautsalat / Coleslaw
  • Waldorfsalat — Walnuss (Schalenfrüchte)
  • Couscous- oder Bulgursalat — Gluten, oft vegan (gutes Beispiel auch für freiwillige Angaben)
  • Wurstsalat — in Schweizer Art mit Käse gleich zwei Allergengruppen
  • Herings- oder Matjessalat — Fisch
  • Farmer- oder Selleriesalat — Sellerie, ein oft übersehenes Allergen

Aufstriche & Cremes

  • Obazda — Käse und Butter, regionaler Klassiker
  • Frischkäse-Schnittlauch-Creme, Liptauer und Ajvar-Frischkäse-Creme
  • Hummus — Sesam
  • Thunfischcreme — Fisch und Ei
  • Eiercreme / Eieraufstrich

Antipasti & mediterrane Theke

  • Tsatsiki — frische Joghurtbasis
  • Gefüllte Peperoni mit Frischkäse

Aufgepasst — Konservierung verlängert die Haltbarkeit: In Öl oder Essig eingelegte Antipasti wie Oliven, getrocknete Tomaten oder mariniertes Grillgemüse sind länger haltbar und tragen dann meist ein MHD statt eines Verbrauchsdatums. Bei geschwärzten Oliven ist zusätzlich der Stabilisator E579 kennzeichnungspflichtig.

Fleisch- & Wurst-Theke

  • Hackepeter / Mett — rohes Hackfleisch, klassische Tagesware und Paradebeispiel für ein Verbrauchsdatum statt MHD
  • Marinierte Grillsteaks und Grillfackeln — Marinade oft mit Senf oder Sellerie
  • Frikadellen / Buletten — Weizen und Ei
  • Sülze / Aspik — Konservierungsstoffe
  • Hausgemachte Leberwurst

Fisch-Theke

  • Räucherlachs-Creme, Bismarck- oder Brathering — Fisch
  • Nordseekrabbensalat — Krebstiere

Süßes & Desserts

  • Tiramisu im Becher — rohes Ei, das die Haltbarkeit zusätzlich verkürzt
  • Rote Grütze mit Vanillesauce und Milchreis — Milch
  • Frisch geschnittener Obstsalat — sehr kurze Haltbarkeit

Saisonal kommen weitere Theken-Klassiker hinzu — zur Grillsaison Kräuterbutter und BBQ-Dips, zur Spargelzeit Sauce Hollandaise im Becher, im Herbst Wildterrine oder Kürbissalat.

Frischetheke-Produkte sind damit gleich doppelt kennzeichnungsintensiv: kurze Haltbarkeit (Verbrauchsdatum) und viele Allergene, Zusatzstoffe sowie QUID-pflichtige Zutaten im Zutatenverzeichnis. Der Rezeptrechner berechnet die Nährwerte und unterstützt Allergen- und Zutatenkennzeichnung aus derselben Rezeptur.

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Wie wird das Verbrauchsdatum auf dem Etikett angegeben?

Anhang X der LMIV macht drei Vorgaben, die zusammen das Verbrauchsdatum bilden:

1. Einleitende Worte und exakter Tag

Dem Datum gehen die Worte „zu verbrauchen bis" voran. Anders als beim MHD wird immer der genaue Tag genannt — Tag, Monat und gegebenenfalls Jahr, unverschlüsselt.

2. Aufbewahrungsbedingungen

Die einzuhaltenden Lager- bzw. Kühlbedingungen müssen ergänzt werden — etwa „bei +2 °C bis +7 °C lagern". Ohne sie ist das Verbrauchsdatum unvollständig.

3. Auf jeder Einzelportion

Bei vorverpackten Einzelportionen muss das Verbrauchsdatum auf jeder einzelnen Packung erscheinen, nicht nur auf dem Umkarton.

Beispiel

Zu verbrauchen bis 12.06.2026

Bei +2 °C bis +7 °C lagern.

Und die Chargennummer? Eine separate Loskennzeichnung (eingeleitet mit „L", Los-Kennzeichnungs-Verordnung) entfällt, wenn die Datumsangabe mindestens Tag und Monat unverschlüsselt enthält. Da das Verbrauchsdatum immer den genauen Tag nennt, dient es selbst als Loskennzeichnung — eine zusätzliche Chargennummer ist dann nicht nötig. Die interne Rückverfolgbarkeit nach Art. 18 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 bleibt davon unberührt.

Verbrauchsdatum überschritten — was gilt dann?

Hier liegt der wichtigste Unterschied zum MHD. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums gilt ein Lebensmittel rechtlich als „nicht sicher" (Art. 24 LMIV in Verbindung mit Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002). Daraus folgt:

  • Das Produkt darf nicht mehr verkauft oder abgegeben werden — auch nicht vergünstigt.
  • Auch die unentgeltliche Abgabe (Verschenken, Spenden) ist untersagt, da sie als Inverkehrbringen gilt.
  • Ware mit abgelaufenem Verbrauchsdatum muss aus dem Verkauf genommen werden.

Zum Vergleich: Beim Mindesthaltbarkeitsdatum ist der Verkauf nach Ablauf weiterhin zulässig, solange die Ware einwandfrei ist — die Verantwortung für die Verkehrsfähigkeit geht dann auf den Händler über. Beim Verbrauchsdatum gibt es diesen Spielraum nicht.

Verbrauchsdatum mit dem Rezeptrechner aufs Etikett

Steht die Haltbarkeitsdauer einmal fest, sind es nur noch zwei Schritte bis zum fertigen Etikett: das Datum aus dem Produktionsdatum ableiten und es zusammen mit den Lagerbedingungen ausgeben.

Datum aus dem Produktionsdatum ableiten

Produktionsdatum plus Haltbarkeitsdauer ergibt das Verbrauchsdatum. Für die Rechnung lässt sich der kostenlose MHD-Rechner nutzen — beim Verbrauchsdatum nimmst du immer den exakten Tag.

Datum und Lagerbedingungen aufs Etikett

In der PRO-/Business-Version stellt der Etiketten-Generator dafür ein Feld bereit, in das Verbrauchsdatum und Aufbewahrungsbedingungen eingetragen werden — den genauen Inhalt legst du als Hersteller selbst fest. Nährwerttabelle, Zutatenliste und Allergene kommen dagegen direkt aus der Rezeptur aufs Etikett.

Haltbarkeit ermitteln

Wie du die Haltbarkeitsdauer überhaupt festlegst — über Erfahrungswerte, Lagerversuche oder die schwächste Zutat — zeigt der Abschnitt im MHD-Artikel. Die Methodik gilt für Verbrauchsdatum und MHD gleichermaßen.

Demo vs. PRO: Die kostenlose Registrierung gibt Zugang zur Demo (Nährwertberechnung mit Zutaten aus der hinterlegten Datenbank). Der Etiketten-Generator und eigene Zutaten gehören zu Rezeptrechner PRO Business.

Häufige Fragen zum Verbrauchsdatum

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsdatum und MHD?

Das Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis") ist eine Aussage zur Sicherheit und gilt für leicht verderbliche Lebensmittel — nach Ablauf darf das Produkt nicht mehr verkauft oder abgegeben werden. Das MHD („mindestens haltbar bis") ist eine Aussage zur Qualität — danach kann das Produkt noch genießbar sein.

Welche Lebensmittel brauchen ein Verbrauchsdatum?

Vor allem leicht verderbliche, gekühlte Produkte: Hackfleisch, frisches Geflügel, roher Fisch und Meeresfrüchte, Rohmilchprodukte, vorgeschnittene verzehrfertige Salate, frische gefüllte Pasta sowie Sahne- und Cremedesserts.

Was passiert, wenn das Verbrauchsdatum überschritten ist?

Nach Ablauf gilt das Lebensmittel als nicht sicher (Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002). Es darf nicht mehr verkauft oder abgegeben werden und muss aus dem Verkehr genommen werden.

Darf ich Ware mit abgelaufenem Verbrauchsdatum spenden?

Nein. Auch die unentgeltliche Abgabe — etwa Verschenken oder Spenden — gilt als Inverkehrbringen. Da das Produkt nach Ablauf als nicht sicher gilt, ist auch das Spenden untersagt.

Wer entscheidet, ob ein Produkt ein Verbrauchsdatum braucht?

Der Hersteller — auf Basis einer Risikobeurteilung. Ist ein Lebensmittel mikrobiologisch sehr leicht verderblich und kann nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gesundheitsgefahr darstellen, ist ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben. Sonst gilt ein MHD.

Muss neben dem Datum noch etwas auf dem Etikett stehen?

Ja. Zum Verbrauchsdatum gehören verpflichtend die einzuhaltenden Aufbewahrungsbedingungen, zum Beispiel die Kühltemperatur. Bei Einzelportionen muss das Datum außerdem auf jeder Packung stehen.

Brauche ich zusätzlich eine Chargennummer auf dem Etikett?

In der Regel nicht. Die Loskennzeichnung nach der Los-Kennzeichnungs-Verordnung entfällt, wenn die Datumsangabe mindestens Tag und Monat unverschlüsselt enthält. Da das Verbrauchsdatum immer den genauen Tag nennt, dient es selbst als Loskennzeichnung — eine separate Chargennummer (eingeleitet mit „L") ist dann nicht nötig. Die interne Rückverfolgbarkeit nach Art. 18 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 bleibt davon unberührt.

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